Sonntag, 5. September 2010
HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.direktionsrecht.de
www.direktionsrecht.de
Unsere Angebote
Fragen stellen
Anwalt/Experte
Onlineberatung
Aktuelles
Anmelden
Details
16.10.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Personalakte muss nicht nummeriert sein

Eine Personalakte muss nicht fortlaufend durchnummeriert sein (sog. Paginierung), entschied heute letztinstanzlich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG vom 16.10.2007 - 9 AZR 110/07). Der Kläger, ein Sparkassenangestellter, hatte verlangt, dass die Seiten seiner Personalakte durchnummeriert werden, was jedenfalls verhindert, dass die Akte insoweit manipuliert werden kann, dass Seiten unbemerkt entnommen werden. Das könnten Arbeitnehmer z.B. vor einer Einsichtnahme befürchten. Mitarbeiter haben das Recht, jederzeit Einsicht in die Personalakte zu nehmen. Dazu können sie ein Betriebsratsmitglied des Vertrauens hinzuziehen oder sich mit einer Vollmacht vertreten lassen (durch Vertraute oder Anwälte). Arbeitgeber wiederum könnten ohne Paginierung versucht sein, problematische Inhalte vor der Einsichtnahme zu entfernen.

Das BAG hatte der Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zwar stattgegeben (Juracity berichtete), aber im Ergebnis wie die Vorinstanzen entschieden. Es sei Sache des Arbeitgebers, wie er die Personalakte führe.  Ein Anspruch auf Paginierung bestehe nicht.

Quelle: Bundesarbeitsgericht vom 16.10.2007 - 9 AZR 110/07, Pressemitteilung

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


Unsere Angebote - Rechtsfragen zum Thema Direktionsrecht stellen